Inkasso

Als Inkasso bezeichnet man den Einzug von Forderungen. Es wird also ein sog. Inkassounternehmen damit beauftragt, die Schulden aus offenen Beträgen für die Auftraggeber einzutreiben, um das Forderungsmanagement der Kunden zu befreien.

Um diese offenen Beträge einzutreiben, ist es aber besonders wichtig, dass Rechnungen des Unternehmens korrekt an den Schuldner ausgestellt wurden. 

Das Inkasso kann durch 

  • Einzug durch einen Auftrag oder eine Vollmacht oder
  • durch Abtretung der Forderungen 

vollzogen werden. 

In diesem Geschehen stellen die zuständigen Inkassounternehmen die Dienstleister dar, welche es sich zur Aufgabe gemacht haben, die Geldforderungen einen Dritten (ihrem Auftraggeber) einzutreiben. 

Durch das Rechtsdienstleistungsgesetz von 2008 wird den Inkassounternehmen auch mehr Rechtsmittel zur Durchsetzung  rechtlich zur Verfügung gestellt. SO dürfen nun auch diese Unternehmen das gerichtliche Mahnverfahren für den Auftraggeber durchführen. 

Jedoch kann nicht jedes beliebige Unternehmen als Inkassounternehmen arbeiten. Es bedarf vielmehr einer ausreichenden theoretischen und praktischen Sachkunde und die für dieses Unternehmen Arbeitenden müssen eine persönliche Eignung vorweisen können. Die Vorgehensweisen, Möglichkeiten und Methoden eines Inkassounternehmens variieren je nach Einzelfall. 

Bevor es zu der Beauftragung eines Inkassounternehmens kommt, wird dem Schuldner meist eine Zahlungserinnerung und Mahnung zugestellt. Für ein Inkassoverfahren muss die Forderung gegen den Schuldner fällig sein. Gemeint ist damit vor allem, dass der Gläubiger seine Leistung bereits erbracht hat und nun die Gegenleistung im Regelfall zu erbringen ist. 

Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Inkasso näher bringen und aufzeigen, in welchen Schritten vorzugehen ist, wenn jemand seine Gegenleistung bei Fälligkeit noch nicht erhalten hat.