Es gibt zahlreiche Methoden, vorhandene Forderungen von einem Inkassounternehmen eintreiben zu lassen, die durchaus Einfluss auf die Höhe der Gebühren und Kosten haben, welche ein Inkassounternehmen fordern darf. Die am meisten bekannten Arten sind
- Inkassoeinziehung im Auftrag,
- Inkassozession und
- Factoring.
Bei der Inkassoeinziehung im Auftrag handelt das Inkassounternehmen im Auftrag des Gläubigers, also des beauftragenden Unternehmens mit der Absicht, die bisher nicht gezahlte Forderung beim Schuldner einzunehmen.
Dafür erfährt das Inkassounternehmen die Daten des Schuldners und tritt mit dem Schuldner in Verbindung. Das passiert durch Mahnschreiben, Anrufe und Hinweisen über mögliche rechtliche Folgen im Falle einer Nichtzahlung. Findet die Zahlung statt, so geht sie unmittelbar in die Hände des Gläubigers. Der Gläubiger bleibt der Inhaber der Geldforderung, denn das Inkassounternehmen handelt lediglich in seinem Namen und seiner Anordnung. Die Mahnkosten, Inkassokosten und Gebühren werden vom Inkassounternehmen durchaus einvernommen.
Bei der Inkassozession tritt der Inhaber einer Geldforderung diese an das Inkassounternehmen ab, bleibt aber wirtschaftlicher Eigentümer, was unter treuhänderischer Abtretung bekannt ist. Das Inkassounternehmen nimmt nun im eigenen Namen die Geldschulden ein und zahlt diese bei einer positiven Resonanz an den Alt-Gläubiger und Auftraggeber aus. Ähnlich wird es bei einer Einzugsermächtigung dem Inkassounternehmen gestattet, die Geldforderung im außen im eigenen Namen die Forderung einzunehmen, auch wenn das verpflichtende Unternehmen der Forderungsinhaber bleibt.
Beim regelrechten Factoring werden die Geldforderungen mit der Gefahr des Forderungsausfalls an das Inkassounternehmen überreicht. Das Inkassounternehmen wird rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Geldforderung. Dabei liegt der Kaufpreis üblicherweise unterhalb der Geldforderung. Die Umsetzung findet durch das Inkassounternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung statt. In diesem Fall darf das Inkassounternehmen aber keine Inkassokosten und keine Inkassogebühren taxieren, da es selbst Gläubiger der Forderung geworden ist. Um dies zu vermeiden, werden vereinzelte Unternehmen, sogenannte Factoring-Gesellschaften konstituiert. Diese erwerben die Geldforderung und verpflichten sodann ein wirtschaftlich verbundenes Inkassounternehmen.