Auslandsinkasso

Das Forderungsmanagement wird erschwert, wenn der Schuldner seinen Sitz im Ausland hat. Überwiegend gleichen sich die Rechtssysteme beider Länder, doch schon kleine Diskrepanzen im Schuldrecht können das Einfordern offener Forderungen kompliziert gestalten. Auch die Unterschiede in der Kultur, Sitten und Gepflogenheiten können Einforderungen von ausländischen Schuldnern erschweren. In der Interaktion zwischen Inkassounternehmen und dem Schuldner kann bereits die Ausdrucksweise der ersten Zahlungserinnerung über den Erfolg oder Misserfolg des Einigungsversuch bestimmend sein. Deshalb ist im Auslandsinkasso enorm wichtig, die landesüblichen Konventionen zu kennen. Auch die unterschiedlichen Sprachen machen das Einfordern von Geldforderungen von Schuldnern im Ausland sehr komplex. Nicht zuletzt ist die Sache eine maßgebende Komponente. Die Kommunikation mit dem ausländischen Schuldner sollte man deshalb einem Muttersprachler überlassen.

Daher sollte man im Falle eines Auslandsinkassos immer die Unterstützung von auslandserfahrenen Partnern annehmen. Das könnten beispielsweise international tätige Anwälte, spezialisierte Inkassounternehmen oder Inkassounternehmen des betreffenden Landes sein. Meistens ist es schwierig, herauszufinden, welches ausländische Inkassounternehmen verlässlich und überzeugend arbeitet. Eine gute Option kann dann die Bevollmächtigung eines inländischen Inkassounternehmens mit Tochtergesellschaften oder Zusammenarbeit in dem betreffenden Land sein. Vernünftig ist es außerdem, sich schon vor Vertragsschluss mit den ausländischen Anschauungsweisen vertraut zu machen. Die auslandserfahrenen Partner können auch unterstützend zur Seite stehen, bevor überhaupt ein Erfordernis für ein Forderungsmanagement aufkommt, etwa beim Kundenkontakt, dem Vertragswortlaut oder der zusätzlichen Vorkehrung des Geschäfts.

Besonders umständlich wird ein Auslandsinkasso, wenn es sich um den außereuropäischen Sektor handelt. Denn die Rechtslage kann sich von Land zu Land stark unterscheiden, ebenso wie die Aktionen, die vor der Durchführung einer Forderung notwendig sind oder die Maßstäbe an wirksamen Verträgen. Hier sind die jeweiligen nationalen Gesetze entscheidend. Daher ist es vor allem bei außereuropäischen Vertragsabschlüssen für alle Vertragspartner unverzichtbar, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Nur dann ist garantiert, dass die Unterlagen und Schriftstücke den rechtlichen Regelungen entsprechen oder dass zum Beispiel deutsches Recht gilt, beziehungsweise der Gerichtsstand in Deutschland sitzt. Zudem ist nicht in jedem Land vereinbart, wer die Kosten für das Inkasso bezahlt. In Deutschland ist es durchwegs der Schuldner, doch in anderen Ländern können die Inkassokosten beim Gläubiger verbleiben. Ein Auslandsinkassounternehmen kann explizit darüber informieren.